Gebühren
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Öffnungszeiten:
Kindergarten:
Montag – Donnerstag: 7:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Freitag: 7:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Krippe:
Montag – Freitag: 7:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Monatliche Gebührensätze ab 01.09.2025
| Ermäßigung | |||||
Kindergarten
|
für das 1. Kind € |
Zahlbetrag der Eltern
abzüglich des staatl. Zuschusses (100 €) |
für das 2. Kind € |
Zahlbetrag der Eltern
abzüglich des staatl. Zuschusses (100 €) |
für jedes weitere Kind
€ |
Zahlbetrag der Eltern
abzüglich des staatl. Zuschusses (100 €) |
| durchschnittliche tägliche Betreuungszeit von | ||||||
4 - 5 Stunden | 210,00 | 110,00 | 180,00 | 80,00 | 150,00 | 50,00 |
5 - 6 Stunden | 230,00 | 130,00 | 200,00 | 100,00 | 170,00 | 70,00 |
6 - 7 Stunden | 250,00 | 150,00 | 220,00 | 120,00 | 190,00 | 90,00 |
7 - 8 Stunden | 290,00 | 190,00 | 260,00 | 160,00 | 230,00 | 130,00 |
8 - 9 Stunden | 330,00 | 230,00 | 300,00 | 200,00 | 270,00 | 170,00 |
9 - 10 Stunden | 370,00 | 270,00 | 340,00 | 240,00 | 310,00 | 210,00 |
| Ermäßigung | ||
Kinderkrippe
|
für das 1. Kind € |
für das 2. Kind € |
für jedes weitere Kind
€ |
| durchschnittliche tägliche Betreuungszeit von | |||
2 - 3 Stunden | 250,00 | 220,00 | 190,00 |
3 - 4 Stunden | 270,00 | 240,00 | 210,00 |
4 - 5 Stunden | 290,00 | 260,00 | 230,00 |
5 - 6 Stunden | 310,00 | 280,00 | 250,00 |
6 - 7 Stunden | 330,00 | 300,00 | 270,00 |
7 - 8 Stunden | 370,00 | 340,00 | 310,00 |
8 - 9 Stunden | 410,00 | 380,00 | 350,00 |
9 - 10 Stunden | 450,00 | 420,00 | 390,00 |
Spielgeld und Getränkegeld sind in den o.g. Gebührensätzen bereits enthalten.
Mittagessen (bei Bedarf):
3,80 € pro Essen in der Krippe
4,40 € pro Essen im Kindergarten (ab Buchungszeit bis mind. 14.15 Uhr)
Umbuchung (Änderung der Betreuungszeit): ab der 2. Änderung/Jahr wird eine Aufwandsgebühr von 20 € erhoben.
Mindestbuchungszeit in der Krippe: 13,5 Wochenstunden an drei Tagen
Mindestbuchungszeit Kindergarten: 22,5 Wochenstunden an fünf Tagen (tägl. mind. 4-5 Std.)
Bei Anwendung der Gebührenermäßigung gilt als 1. Kind einer Familie das jüngste Kind.
Weitere Kinder einer Familie sind entsprechend dem steigenden Alter zu berücksichtigen.
Die Gebühr ist ganzjährig (12 Monate) ohne Berücksichtigung von Schließzeiten, Krankheits- und Fehltagen zu zahlen.
Hinweis auf staatliche Leistungen:
Der Besuch einer Kindertageseinrichtung (Krippe/Kindergarten) wird mit bis zu 100,00 € monatlich vom
Freistaat Bayern bezuschusst.
Elternbeitragszuschuss nach Art. 23 BayKiBiG:
Auszahlung automatisch im Rahmen der kindbezogenen Förderung
Zuschusshöhe max. 100 € monatlich
Zuschussgewährung ab 01. September des Kalenderjahres, in dem das Kind drei Jahre alt wird bis zur Einschulung
Auszahlung an die Gemeinde (Kita-Träger).
Das bedeutet:
Bis 31.08. des Kalenderjahres, in dem das Kind drei Jahre alt wird, werden die Gebühren in voller Höhe fällig und per Lastschrift eingezogen.
Ab 01.09. des Kalenderjahres, in dem das Kind drei Jahre alt wird, gibt es den staatlichen Zuschuss von mtl. 100 €. Der Zuschuss wir mit der Gebühr verrechnet, d.h. durch die Gewährung dieser staatlichen Leistung reduziert sich der Beitrag für Sie um monatlich 100 €. Es werden nur die Elternbeiträge, die über die Bezuschussung von 100 € hinausgehen, per Lastschrift eingezogen.
Bayerisches Krippengeld nach Art. 23a BayKiBiG:
Auszahlung auf Antrag der Eltern beim Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) [geboren bis 31.12.2024]
Zuschusshöhe: max. 100 € monatlich
Zuschussgewährung bis 31. August des Kalenderjahres, in dem das Kind drei Jahre alt wird
Auszahlung direkt an Antragsteller (Eltern)
Bei Auszahlung des staatlichen Krippengeldes an die Eltern, ist die monatliche Betreuungsgebühr in voller Höhe fällig. Dies gilt auch, wenn kein Staatszuschuss geleistet wird.
In finanziellen Notlagen besteht die Möglichkeit beim Amt für Jugend und Familie (Landratsamt Donauwörth) einen Antrag auf Übernahme der Gebühren zu stellen.
Adresse:
Kindergarten Regenbogen
Kleeweg 2
86660 Tapfheim
Tel. 09070 1099
E-Mail:
Leitung:
Frau Christina Schwab (Tel. 09070 1099)
weiterer Ansprechpartner:
Frau Tanja Linder
(Gemeindeverwaltung, Tel. 09070 966651)
Träger:
Gemeinde Tapfheim
Ulmer Str. 66
86660 Tapfheim
Aufsichtsbehörde:
Landratsamt Donauwörth
Die gesetzliche Grundlage unserer Arbeit ist das Bayerische Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz (BayKiBiG) mit seiner Ausführungsverordnung. Unser Konzept bezieht sich in allen Bereichen auf den Bayerischen Bildungs- und Erziehungsplan. Die Konzeptionen des Kindergartens und unserer Kinderkrippe ist auf der Homepage der Gemeinde Tapfheim www.tapfheim.de / Soziales / Kinderbetreuung / Kindergarten Regenbogen hinterlegt.


