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Gebühren

PDF-Download der Gebührentabelle

 
Öffnungszeiten: 

Kindergarten: 
Montag – Donnerstag: 7:00 Uhr bis 16:00 Uhr 
Freitag: 7:00 Uhr bis 15:00 Uhr 
 

Krippe: 
Montag – Freitag: 7:00 Uhr bis 15:00 Uhr


Monatliche Gebührensätze ab 01.09.2025

 


 

 

Ermäßigung

Kindergarten


 


 


 

für das 1. Kind
 

 

Zahlbetrag der Eltern

 

abzüglich des staatl. Zuschusses (100 €)


 

für das 2. Kind
 

 

Zahlbetrag der Eltern

 

abzüglich des staatl. Zuschusses (100 €)


 

für jedes weitere Kind

 

 

Zahlbetrag der Eltern

 

abzüglich des staatl. Zuschusses (100 €)

durchschnittliche tägliche Betreuungszeit von 

4 - 5 Stunden

210,00 

110,00

180,00

80,00

150,00

50,00

5 - 6 Stunden

230,00

130,00

200,00

100,00

170,00

70,00

6 - 7 Stunden

250,00

150,00

220,00

120,00

190,00

90,00

7 - 8 Stunden

290,00

190,00

260,00

160,00

230,00

130,00

8 - 9 Stunden

330,00

230,00

300,00

200,00

270,00

170,00

9 - 10 Stunden

370,00

270,00

340,00

240,00

310,00

210,00

 


 

Ermäßigung

Kinderkrippe


 


 


 

für das 1. Kind
 


 

für das 2. Kind
 


 

für jedes weitere Kind

 

durchschnittliche tägliche Betreuungszeit von

2 - 3 Stunden

250,00

220,00

190,00

3 - 4 Stunden

270,00

240,00

210,00

4 - 5 Stunden

290,00

260,00

230,00

5 - 6 Stunden

310,00

280,00

250,00

6 - 7 Stunden

330,00

300,00

270,00

7 - 8 Stunden

370,00

340,00

310,00

8 - 9 Stunden

410,00

380,00

350,00

9 - 10 Stunden

450,00

420,00

390,00

 

Spielgeld und Getränkegeld sind in den o.g. Gebührensätzen bereits enthalten.

Mittagessen (bei Bedarf):

  • 3,80 € pro Essen in der Krippe

  • 4,40 € pro Essen im Kindergarten (ab Buchungszeit bis mind. 14.15 Uhr)

Umbuchung (Änderung der Betreuungszeit): ab der 2. Änderung/Jahr wird eine Aufwandsgebühr von 20 € erhoben.

Mindestbuchungszeit in der Krippe:    13,5 Wochenstunden an drei Tagen

 

Mindestbuchungszeit Kindergarten:    22,5 Wochenstunden an fünf Tagen (tägl. mind. 4-5 Std.) 


Bei Anwendung der Gebührenermäßigung gilt als 1. Kind einer Familie das jüngste Kind. 


Weitere Kinder einer Familie sind entsprechend dem steigenden Alter zu berücksichtigen.


Die Gebühr ist ganzjährig (12 Monate) ohne Berücksichtigung von Schließzeiten, Krankheits- und Fehltagen zu zahlen.

 

Hinweis auf staatliche Leistungen:

Der Besuch einer Kindertageseinrichtung (Krippe/Kindergarten) wird mit bis zu 100,00 € monatlich vom 
Freistaat Bayern bezuschusst. 

 

Elternbeitragszuschuss nach Art. 23 BayKiBiG:

  • Auszahlung automatisch im Rahmen der kindbezogenen Förderung 

  • Zuschusshöhe max. 100 € monatlich

  • Zuschussgewährung ab 01. September des Kalenderjahres, in dem das Kind drei Jahre alt wird bis zur Einschulung

  • Auszahlung an die Gemeinde (Kita-Träger).

Das bedeutet:

  • Bis 31.08. des Kalenderjahres, in dem das Kind drei Jahre alt wird, werden die Gebühren in voller Höhe fällig und per Lastschrift eingezogen. 

  • Ab 01.09. des Kalenderjahres, in dem das Kind drei Jahre alt wird, gibt es den staatlichen Zuschuss von mtl. 100 €. Der Zuschuss wir mit der Gebühr verrechnet, d.h. durch die Gewährung dieser staatlichen Leistung reduziert sich der Beitrag für Sie um monatlich 100 €. Es werden nur die Elternbeiträge, die über die Bezuschussung von 100 € hinausgehen, per Lastschrift eingezogen.

 

Bayerisches Krippengeld nach Art. 23a BayKiBiG: 

  • Auszahlung auf Antrag der Eltern beim Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) [geboren bis 31.12.2024]

  • Zuschusshöhe: max. 100 € monatlich

  • Zuschussgewährung bis 31. August des Kalenderjahres, in dem das Kind drei Jahre alt wird

  • Auszahlung direkt an Antragsteller (Eltern)

Bei Auszahlung des staatlichen Krippengeldes an die Eltern, ist die monatliche Betreuungsgebühr in voller Höhe fällig. Dies gilt auch, wenn kein Staatszuschuss geleistet wird.


In finanziellen Notlagen besteht die Möglichkeit beim Amt für Jugend und Familie (Landratsamt Donauwörth) einen Antrag auf Übernahme der Gebühren zu stellen.

 

Adresse: 

Kindergarten Regenbogen
Kleeweg 2
86660 Tapfheim
Tel. 09070 1099
 

E-Mail: 


Leitung: 

Frau Christina Schwab (Tel. 09070 1099)
 

weiterer Ansprechpartner: 

Frau Tanja Linder

(Gemeindeverwaltung, Tel. 09070 966651)


Träger:

Gemeinde Tapfheim
Ulmer Str. 66
86660 Tapfheim
 

Aufsichtsbehörde: 

Landratsamt Donauwörth

 

Die gesetzliche Grundlage unserer Arbeit ist das Bayerische Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz (BayKiBiG) mit seiner Ausführungsverordnung. Unser Konzept bezieht sich in allen Bereichen auf den Bayerischen Bildungs- und Erziehungsplan. Die Konzeptionen des Kindergartens und unserer Kinderkrippe ist auf der Homepage der Gemeinde Tapfheim www.tapfheim.de / Soziales / Kinderbetreuung / Kindergarten Regenbogen hinterlegt.

Jedes Kind hat das Recht zu lernen, zu lachen, zu träumen, zu lieben, anderer Ansicht zu sein, vorwärts zu kommen und um sich zu verwirklichen. 

(Hall-Dennis Report)